Stand: Oktober 2023
1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Tricopostl GmbH, Musterstraße 123, 10115 Berlin (nachfolgend "Auftragnehmer" genannt) gegenüber ihren Kunden (nachfolgend "Auftraggeber" genannt).
1.2 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1.3 Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
2.1 Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
2.2 Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot des Auftragnehmers innerhalb der angegebenen Annahmefrist annimmt oder der Auftragnehmer die Beauftragung des Auftraggebers schriftlich bestätigt.
2.3 Für den Umfang der Leistung ist ausschließlich die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers bzw. der schriftliche Vertrag maßgebend.
2.4 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.
3.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vereinbarten Renovierungs- und Sanierungsarbeiten fachgerecht nach den anerkannten Regeln der Technik durchzuführen.
3.2 Sofern nicht anders vereinbart, beinhalten die Leistungen des Auftragnehmers nicht:
3.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen qualifizierte Subunternehmer einzusetzen.
3.4 Geringfügige, technisch bedingte Abweichungen von den vereinbarten Leistungen, die die Gebrauchsfähigkeit nicht beeinträchtigen, bleiben vorbehalten und berechtigen den Auftraggeber nicht zu Gewährleistungsansprüchen oder Preisminderungen.
4.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. Dazu gehören insbesondere:
4.2 Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer alle für die Ausführung der Leistungen notwendigen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
4.3 Verletzt der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten und entstehen dadurch Verzögerungen oder Mehrkosten, trägt diese der Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, angemessene Entschädigung für den entstandenen Mehraufwand zu verlangen.
5.1 Vereinbarte Ausführungsfristen beginnen mit Vertragsschluss, jedoch nicht vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung und Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers.
5.2 Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
5.3 Die Einhaltung von Terminen und Fristen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Auftraggeber zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Auftraggeber voraus.
5.4 Termine und Fristen verlängern sich angemessen bei:
6.1 Nach Fertigstellung der Leistungen ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet. Die Abnahme erfolgt durch Unterzeichnung eines Abnahmeprotokolls.
6.2 Unwesentliche Mängel berechtigen den Auftraggeber nicht zur Verweigerung der Abnahme.
6.3 Nimmt der Auftraggeber die Leistung in Gebrauch, gilt die Abnahme nach Ablauf von 12 Werktagen als erfolgt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb dieser Frist wesentliche Mängel schriftlich rügt.
7.1 Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
7.2 Sofern nicht ausdrücklich eine Pauschalpreisvereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand gemäß den vereinbarten Einheitspreisen.
7.3 Bei Verträgen mit einer voraussichtlichen Ausführungszeit von mehr als zwei Wochen ist der Auftragnehmer berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen für bereits erbrachte Leistungen zu verlangen.
7.4 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht anders vereinbart.
7.5 Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
8.1 Wünscht der Auftraggeber nach Vertragsschluss Änderungen des Leistungsumfangs, so hat der Auftragnehmer das Recht, die Durchführung der Änderungen von einer angemessenen Anpassung der Vergütung und der Ausführungsfristen abhängig zu machen.
8.2 Zusätzliche oder geänderte Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag nicht enthalten waren, hat der Auftragnehmer nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung auszuführen.
8.3 Stellt sich während der Ausführung heraus, dass zusätzliche Arbeiten erforderlich sind, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich informieren und ein Nachtragsangebot unterbreiten.
9.1 Der Auftragnehmer leistet Gewähr für die vereinbarte Beschaffenheit der Leistungen. Die Gewährleistungsfrist beträgt:
9.2 Die Gewährleistungsfristen beginnen mit der Abnahme der Leistungen.
9.3 Bei Vorliegen eines Mangels hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Der Auftragnehmer hat das Recht, zwischen Nachbesserung und Neuherstellung zu wählen.
9.4 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Minderung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Auftraggeber jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
9.5 Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von zwei Wochen nach Abnahme schriftlich gerügt werden, andernfalls sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
10.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
10.2 Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer nur, wenn sie auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen oder wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde.
10.3 Bei fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
10.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder bei Übernahme einer Garantie.
11.1 Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an gelieferten Materialien und eingebauten Gegenständen bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Vertragsverhältnis vor.
11.2 Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, die gelieferten Materialien zurückzunehmen. In der Zurücknahme liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, der Auftragnehmer erklärt dies ausdrücklich schriftlich.
12.1 Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zur Vollendung der Leistung jederzeit kündigen. In diesem Fall hat der Auftragnehmer Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen gemäß § 649 BGB.
12.2 Der Auftragnehmer kann den Vertrag kündigen, wenn der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung und angemessener Fristsetzung nicht erfüllt oder wenn der Auftraggeber mit Zahlungen in Verzug gerät.
13.1 Der Auftragnehmer erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers zur Erfüllung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses gemäß den Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
13.2 Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
14.1 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
14.2 Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Auftragnehmers. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Ersatzregelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck möglichst nahekommt.